Steuerberatung neu gedacht.

Professionelle Steuerberatung aus Heimertingen im Unterallgäu

Wir kümmern uns professionell und ergebnisorientiert um Ihre Steuerangelegenheiten, damit Sie sich auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren können.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Ihre Finanzen in einer sicheren Hand

Rechnungswesen

Wir erstellen Ihre Jahresbuchhaltung für jede Rechtsform. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Unterlagen systematisch zu sortieren und korrekt abzulegen, damit wir schnellmöglich Ihren Jahresabschluss erstellen können. Unser Ziel ist es dabei stets Ihre Steuerbelastung zu optimieren.

Lohnabrechnungen

Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut, deswegen ist eine pünktliche Gehaltszahlung selbstverständlich. Aus diesem Grund übernehmen wir Pflichtbewusst Ihre Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter, damit termingerecht das richtige Gehalt ankommt.

Vermögensplanung

Wir kennen Sie und das Potenzial ihrer Finanzen, aus diesem Grund sind wir der richtige Ansprechpartner für einen soliden Vermögensauf- und vor allem -ausbau. Lassen Sie uns Ihre Investitionspläne für die Zukunft analysieren, besprechen und best möglich gestalten.

Gründe für Stangl + Keppeler, Steuerberater

Stangl + Keppeler Steuerberater Gründe

Zuverlässig & pflichtbewusst

Übersichtlicher und sicherer Datenaustausch

Schnelle Antwort auf Ihre steuerlichen Fragen

Ihre Finanzen in einer Hand

Ansprechpartner vor Ort

Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

  • Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031
    von DATEV am 15. Mai 2026 um 11:23

    Die WPK hat zur gemeinsamen Stakeholder-Umfrage zur Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031 (Joint Stakeholder Survey: Shaping IAASB and IESBA Strategies for 2028-2031) Stellung genommen.

  • Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet
    von DATEV am 15. Mai 2026 um 9:27

    Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 820/24 G,F).

  • Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG
    von DATEV am 15. Mai 2026 um 9:26

    Die Teilnahme eines Diplom Finanzwirts an dem Förderprogramm „Jura“ der Finanzverwaltung NRW stellt eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg gerichtete Nebensache in der bereits aufgenommenen Berufstätigkeit als Finanzbeamter dar. Das Studium der Rechtswissenschaften tritt gegenüber dieser Erwerbstätigkeit in den Hintergrund. Die Erwerbstätigkeit ist aber unschädlich i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, soweit die monatlich betrachtete regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit infolge von Freistellungen unter 20 Stunden sinkt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 2927/25 Kg).

  • BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht sowie Billigkeit
    von DATEV am 15. Mai 2026 um 9:17

    Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Zinsvorschrift, nach der Nachzahlungszinsen zur Mehrwertsteuer unabhängig von den Umständen des Einzelfalles (insbesondere unabhängig vom Verschulden des Steuerpflichtigen oder dem entstandenen Steuerschaden für das FA) entstehen, mit dem Unionsrecht (insbesondere mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität der Mehrwertsteuer) vereinbar ist (Az. V R 28/25).

  • BFH zur abweichenden Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
    von DATEV am 15. Mai 2026 um 9:13

    Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung vorzunehmen ist oder vielmehr eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre (Az. IX R 18/23).

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