Steuerberatung neu gedacht.

Professionelle Steuerberatung aus Heimertingen im Unterallgäu

Wir kümmern uns professionell und ergebnisorientiert um Ihre Steuerangelegenheiten, damit Sie sich auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren können.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Ihre Finanzen in einer sicheren Hand

Rechnungswesen

Wir erstellen Ihre Jahresbuchhaltung für jede Rechtsform. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Unterlagen systematisch zu sortieren und korrekt abzulegen, damit wir schnellmöglich Ihren Jahresabschluss erstellen können. Unser Ziel ist es dabei stets Ihre Steuerbelastung zu optimieren.

Lohnabrechnungen

Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut, deswegen ist eine pünktliche Gehaltszahlung selbstverständlich. Aus diesem Grund übernehmen wir Pflichtbewusst Ihre Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter, damit termingerecht das richtige Gehalt ankommt.

Vermögensplanung

Wir kennen Sie und das Potenzial ihrer Finanzen, aus diesem Grund sind wir der richtige Ansprechpartner für einen soliden Vermögensauf- und vor allem -ausbau. Lassen Sie uns Ihre Investitionspläne für die Zukunft analysieren, besprechen und best möglich gestalten.

Gründe für Stangl + Keppeler, Steuerberater

Stangl + Keppeler Steuerberater Gründe

Zuverlässig & pflichtbewusst

Übersichtlicher und sicherer Datenaustausch

Schnelle Antwort auf Ihre steuerlichen Fragen

Ihre Finanzen in einer Hand

Ansprechpartner vor Ort

Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

  • Widerruf von Corona-Soforthilfe wegen fehlender Mitwirkung im Rückmeldeverfahren rechtmäßig
    von DATEV am 9. Juni 2026 um 14:49

    Das VG Karlsruhe hat zwei als Musterverfahren behandelte Klagen eines Apartmenthotel-Betreibers und einer freiberuflichen Sängerin abgewiesen. Die Klagen richten sich gegen den von der beklagten L-Bank ausgesprochenen Widerruf einer im Jahr 2020 gewährten Corona-Soforthilfe. Der Widerruf war ausgesprochen worden, weil sich die Kläger nicht an dem von der Beklagten im Bewilligungsbescheid vorbehaltenen nachträglichen Überprüfungsverfahren beteiligt hatten (Az. 14 K 7021/25 und 14 K 1537/26).

  • Equal-Pay-Klage der ehemaligen Bürgermeisterin von Todtmoos: Schriftliche Urteilsgründe liegen vor
    von DATEV am 9. Juni 2026 um 14:43

    Der VGH Baden-Württemberg hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26. März 2026 der Berufung der Gemeinde stattgegeben und die Klage der ehemaligen Bürgermeisterin auf Schadensersatz und Entschädigung abgewiesen. Der VGH hat das vollständige Urteil den Beteiligten zugestellt (Az. 4 S 1145/25).

  • Privatautonomie: Kein Kontrahierungszwang für Privatschule bei erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten
    von DATEV am 9. Juni 2026 um 14:08

    Grundsätzlich kann das Interesse einer privaten Schule es rechtfertigen, sich von einem Schüler zu trennen. Ein Kontrahierungszwang ist nur anzunehmen, wenn die Verweigerung des Abschlusses eines neuen Schulvertrages willkürlich wäre. Erhebliche unentschuldigte Fehlzeiten des Schülers und das bewusste Verstreichenlassen der Fristen für die verbindliche Anmeldung für das kommende Schuljahr können die Trennung von einem Schüler lt. OLG Frankfurt rechtfertigen (Az. 4 U 133/25).

  • Hohe Hürden für Bestattungskosten auf Sozialhilfe
    von DATEV am 9. Juni 2026 um 13:53

    Für die Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger bestehen hohe Hürden. Dies hat das SG Frankfurt entschieden. Der Sozialhilfeträger müsse die Kosten nur übernehmen, wenn die Kostentragung für den bestattungspflichtigen Angehörigen im Einzelfall unzumutbar sei. Übernehme jemand die Bestattung eines/r Bekannten, ohne hierzu verpflichtet zu sein, bestehe hingegen kein Kostenerstattungsanspruch (Az. S 30 SO 233/20, S 30 SO 96/25).

  • DStV für faire Fristen bei Steuererklärungen: Entlastung für Kanzleien und Verwaltung
    von DATEV am 9. Juni 2026 um 11:26

    Der DStV macht sich gegenüber dem BMF für eine Anpassung der Abgabefristen stark: Steuerberaterinnen und Steuerberater sollen bei ihren eigenen Steuererklärungen nicht länger schlechter gestellt werden als beratene Steuerpflichtige.

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