Steuerberatung neu gedacht.

Professionelle Steuerberatung aus Heimertingen im Unterallgäu

Wir kümmern uns professionell und ergebnisorientiert um Ihre Steuerangelegenheiten, damit Sie sich auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren können.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Ihre Finanzen in einer sicheren Hand

Rechnungswesen

Wir erstellen Ihre Jahresbuchhaltung für jede Rechtsform. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Unterlagen systematisch zu sortieren und korrekt abzulegen, damit wir schnellmöglich Ihren Jahresabschluss erstellen können. Unser Ziel ist es dabei stets Ihre Steuerbelastung zu optimieren.

Lohnabrechnungen

Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut, deswegen ist eine pünktliche Gehaltszahlung selbstverständlich. Aus diesem Grund übernehmen wir Pflichtbewusst Ihre Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter, damit termingerecht das richtige Gehalt ankommt.

Vermögensplanung

Wir kennen Sie und das Potenzial ihrer Finanzen, aus diesem Grund sind wir der richtige Ansprechpartner für einen soliden Vermögensauf- und vor allem -ausbau. Lassen Sie uns Ihre Investitionspläne für die Zukunft analysieren, besprechen und best möglich gestalten.

Gründe für Stangl + Keppeler, Steuerberater

Stangl + Keppeler Steuerberater Gründe

Zuverlässig & pflichtbewusst

Übersichtlicher und sicherer Datenaustausch

Schnelle Antwort auf Ihre steuerlichen Fragen

Ihre Finanzen in einer Hand

Ansprechpartner vor Ort

Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

  • Reichweite einer Empfangsvollmacht
    von DATEV am 17. Februar 2026 um 13:47

    Das FG Münster hat entschieden, dass eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht auch für die Übersendung eines Haftungsbescheides zu beachten ist. Entsprechend hat der Senat die angefochtene Einspruchsentscheidung antragsgemäß isoliert aufgehoben (Az. 13 K 1936/24) .

  • Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzung wegen fehlenden Datenabgleichs
    von DATEV am 17. Februar 2026 um 13:40

    Gleicht das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer Kirche nicht mit den Angaben in den Einkommensteuererklärungen ab, muss es bestandskräftige Kirchensteuerfestsetzungen nach § 175b Abs. 1 AO aufheben. Das entschied das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 884/23).

  • „Zwölftelregelung“ des Kirchensteuergesetzes NRW ist verfassungskonform
    von DATEV am 17. Februar 2026 um 13:34

    Die sog. „Zwölftelregelung“ des § 5 Abs. 2 Satz 1 KiStG NRW ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 4 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 924/23).

  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der „Mietpreisbremse“
    von DATEV am 17. Februar 2026 um 10:48

    Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die die Verlängerung sog. Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 betrifft (Az. 1 BvR 183/25).

  • Steueromnibus: Konsultation zur Roadmap eingeleitet
    von DATEV am 17. Februar 2026 um 10:07

    Die EU-Kommission hat für das zweite Quartal 2026 die Vorlage eines sog. Steueromnibus angekündigt, mit dem einige Richtlinien im direkten Steuerbereich vereinfacht werden sollen.

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Stangl + Keppeler Steuerfachwirt

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