Steuerberatung neu gedacht.
Professionelle Steuerberatung aus Heimertingen im Unterallgäu
Wir kümmern uns professionell und ergebnisorientiert um Ihre Steuerangelegenheiten, damit Sie sich auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren können.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Ihre Finanzen in einer sicheren Hand
Rechnungswesen
Wir erstellen Ihre Jahresbuchhaltung für jede Rechtsform. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Unterlagen systematisch zu sortieren und korrekt abzulegen, damit wir schnellmöglich Ihren Jahresabschluss erstellen können. Unser Ziel ist es dabei stets Ihre Steuerbelastung zu optimieren.
Lohnabrechnungen
Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut, deswegen ist eine pünktliche Gehaltszahlung selbstverständlich. Aus diesem Grund übernehmen wir Pflichtbewusst Ihre Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter, damit termingerecht das richtige Gehalt ankommt.
Vermögensplanung
Wir kennen Sie und das Potenzial ihrer Finanzen, aus diesem Grund sind wir der richtige Ansprechpartner für einen soliden Vermögensauf- und vor allem -ausbau. Lassen Sie uns Ihre Investitionspläne für die Zukunft analysieren, besprechen und best möglich gestalten.
Gründe für Stangl + Keppeler, Steuerberater
Zuverlässig & pflichtbewusst
Übersichtlicher und sicherer Datenaustausch
Schnelle Antwort auf Ihre steuerlichen Fragen
Ihre Finanzen in einer Hand
Ansprechpartner vor Ort
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
- Gesetzliche Neuregelungen im April 2026von DATEV am 31. März 2026 um 14:11
Tankstellen dürfen die Kraftstoffpreise nur noch einmal am Tag um 12 Uhr erhöhen. Die Abgabe von Lachgas an Minderjährige wird verboten. Laptops müssen einen einheitlichen Ladeanschluss haben. Starke Raucherinnen und Raucher können auch ohne Symptome zu Lungenkrebsfrüherkennung per CT. Alle Neuregelungen der Bundesregierung für April 2026 im Überblick.
- Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten und Zulässigkeit der rückwirkenden Neuregelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStGvon DATEV am 31. März 2026 um 13:41
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die rückwirkende Anwendung der Ertragsanteilsbesteuerung auf private Leibrenten nach § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG n. F. zulässig ist und kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vorliegt (Az. 4 K 151/24).
- Keine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staatvon DATEV am 31. März 2026 um 13:40
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass in Fällen, in denen nachträglich bekannt wird, dass ein anderer Staat als Deutschland vorrangig Familienleistungen zu zahlen hat, entgegen der Auffassung des BFH der Anspruch auf Familienleistungen nicht nachträglich auf das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld anzurechnen ist, wenn der Kindergeldberechtigte die ihm im Ausland zustehenden Familienleistungen dort weder beantragt noch bezogen hat (Az. 5 K 31/24 und 5 K 32/24).
- Unwirksame Klageeinreichung wegen fehlender formgerechter elektronischer Übermittlung durch anwaltlichen Einreichervon DATEV am 31. März 2026 um 13:38
Die Klage eines Rechtsanwaltes in eigener Sache, der seinen Status in der Klagschrift offengelegt hat, kann lt. FG Schleswig-Holstein weder per Fax noch über ein fremdes elektronische Anwaltspostfach wirksam erhoben werden (Az. 5 K 56/23).
- Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKGvon DATEV am 31. März 2026 um 13:36
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer. § 52 Abs. 3 GKG findet nicht - auch nicht entsprechend - Anwendung. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 1 K 134/22).
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