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Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b i. V. m. Satz 7 EStG

Das BMF hat im Hinblick auf das EuGH-Urteil C-627/22 vom 30.05.2024 zur Antragsveranlagung für beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz Stellung genommen (Az. IV B 8 – S-2301 / 22 / 10001 :001).
Quelle: DATEV
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