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EuGH zur Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren

EuGH-Generalanwältin Medina: entschied: Die Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren, verstößt möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht (Rs. C-233/23).
Quelle: DATEV
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