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Einwegkunststofffondsgesetz: Umweltbundesamt sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Das teilt die WPK mit.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaftspruefung/einwegkunststofffondsgesetz-umweltbundesamt-sieht-von-pruefungspflicht-2025-ab-138927

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