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BFH: Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr

Ein der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entgegenstehender gewerblicher Grundstückshandel liegt im Regelfall dann vor, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert werden. Wie der BFH entschied, kann aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen und […]
Quelle: DATEV
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