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Bußgeld für Gratis-Rikscha

Auch wer „gratis“ Rikscha-Fahrten im Englischen Garten anbietet, handelt gewerblich und benötigt eine Genehmigung. Das AG München verurteilte einen Rikscha-Fahrer wegen Verstoßes gegen die städtische Verordnung über die staatliche Parkanlage Englischer Garten (Az. 1111 OWi 238 Js 219698/23).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bussgeld-fuer-gratis-rikscha-141313

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