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Schöffin darf in Strafverhandlung kein Kopftuch tragen

Das Tragen eines Kopftuchs als Richterin in einer Strafverhandlung verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Dies entschied das OLG Braunschweig und enthob eine bereits gewählte Schöffin auf Antrag des LG Braunschweig ihres Amtes (Az. 1 OGs 1/25).
Quelle: DATEV
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