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ADHS ist eine seelische Störung, die im Einzelfall einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann

Das VG Hannover hat entschieden, dass eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) eine seelische Störung im Sinne von § 35a SGB VIII darstellt und im Einzelfall einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann (Az. 3 A 9433/25).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/adhs-ist-eine-seelische-stoerung-die-im-einzelfall-einen-anspruch-auf-eingliederungshilfe-begruenden-kann-144493

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