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Aldi Süd darf Kaffee unter den Herstellungskosten anbieten

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Aldi Süd Gruppe Kaffeeprodukte, die in Kaffeeröstereien der eigenen Unternehmensgruppen produziert werden, – jedenfalls in den Aktionswochen – unter den Herstellungskosten anbieten darf (Az. VI-6 U 1/25 [Kart]).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/aldi-sued-darf-kaffee-unter-den-herstellungskosten-anbieten-144662

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