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Kündigung nach Kirchenaustritt: Strenge Anforderungen an kirchliche Arbeitgeber

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. So entschied der EuGH (Rs. C-285/24).
Quelle: DATEV
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