Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Insbesondere aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergibt sich lt. BMF an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a (Az. IV D 2 – S 0316-a/00027/008/020).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/aenderung-des-anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-aeao-13-145586

Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, ob und wie wir Ihnen ganz konkret bei Ihren Steueranliegen weiterhelfen können. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (info@stangl-keppeler.de) Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und für die Kontaktaufnahme verwendet. Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten zu und damit auch der Datenschutzerklärung.