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Hundewelpen im Keller: Halter darf keine Tiere mehr betreuen

Dem Halter von Hundewelpen, die von der Polizei aus einem Keller in Berlin-Köpenick befreit worden sind, ist das Halten und Betreuen von Tieren untersagt. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 17 L 89/25).
Quelle: DATEV
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