Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Beweislast bei Schäden am Auto nach Fahrt durch die Autowaschanlage

Beweislast bei Schäden am Auto nach Fahrt durch die Autowaschanlage

Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in der von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage wies das AG München die Klage der Eigentümerin des Fahrzeugs ab (Az. 112 C 4716/18).
Quelle:
Zum Original-Artikel hier klicken: 

Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Beweislast bei Schäden am Auto nach Fahrt durch die Autowaschanlage

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, ob und wie wir Ihnen ganz konkret bei Ihren Steueranliegen weiterhelfen können. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (info@stangl-keppeler.de) Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und für die Kontaktaufnahme verwendet. Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten zu und damit auch der Datenschutzerklärung.