Sie sind hier: Startseite » Allgemein »
Auf das Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge können nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können nicht steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 11 K 1306/20).
Quelle:
Zum Original-Artikel hier klicken:
Sie sind hier: Startseite » Allgemein »