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Keine Regelverschonung bei vorherigem Antrag auf Optionsverschonung

Das FG Münster hat entschieden, dass die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen (Az. 3 K 3624/20 Erb).
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