Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Das neue Schreiben des BMF ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Schreibens noch nicht vollendet sind, verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre (Az. IV C 1 – S 2253/00082/001/064).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/abgrenzung-von-erhaltungsaufwendungen-anschaffungskosten-herstellungskosten-und-anschaffungsnahen-herstellungskosten-i-s-d-%C2%A7-6-abs-1-nr-1a-estg-bei-der-instandsetzung-und-modernisierung-vo-144391

Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, ob und wie wir Ihnen ganz konkret bei Ihren Steueranliegen weiterhelfen können. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (info@stangl-keppeler.de) Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und für die Kontaktaufnahme verwendet. Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten zu und damit auch der Datenschutzerklärung.