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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Mit diesem BMF-Schreiben wurde der AEAO an die Änderung der §§ 122, 122 und 123 AO durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz und die Änderung des § 87a Absatz 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 angepasst (Az. IV D 1 – S-0062 / 24 / 10003 :001).
Quelle: DATEV
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