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Änderung des BMF-Schreibens zur Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025

Mit BMF-Schreiben vom 7. Juli 2025 wurde das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 und dessen (Az. IV D 1 – S 0229/00120/007/030)Anlage 1 punktuell geändert bzw. ergänzt.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/aenderung-des-bmf-schreibens-zur-anwendung-der-mitteilungsverordnung-ab-2025-140632

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