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Aktualisierter Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien verfügbar
Am 20.01.2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet. Durch die Verordnung haben sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise geändert. Die WPK hat ihren Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien an die neue Gesetzeslage angepasst.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaftspruefung/aktualisierter-erhebungsbogen-zur-ermittlung-einer-meldepflicht-nach-der-gwgmeldv-immobilien-verfuegbar-139873
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