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Anfechtung einer Betriebsratswahl – Betrieb(steil)

Das BAG hat entschieden, dass in sog. Remote-Cities von plattformbasierten Lieferdiensten mangels eigener organisatorischer Leitung oder ausreichender organisatorischer Selbstständigkeit kein eigenständiger Betriebsrat gewählt werden kann, sodass die angefochtenen Betriebsratswahlen unwirksam sind (Az. 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24, 7 ABR 40/24).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/anfechtung-einer-betriebsratswahl-betriebsteil-144406

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