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Anwaltliches Inkasso nicht wettbewerbsrechtlich angreifbar

Kontaktiert ein Anwalt im Rahmen eines Inkassomandats einen Verbraucher, ist dies nicht wettbewerbsrechtlich angreifbar – auch bei falscher Forderung. Dies entschied der BGH (Az. I ZR 79/24). Hierauf weist die BRAK hin.
Quelle: DATEV
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