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Anwendungshinweise der FIU zur GwG-Meldeverordnung

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt ab sofort im geschützten Bereich ihrer Website im Teilbereich „Fachliche Informationen“ Anwendungshinweise zur GwG-Meldeverordnung zur Verfügung. Das berichtet die WPK.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaftspruefung/anwendungshinweise-der-fiu-zur-gwg-meldeverordnung-142400

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