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Apple Watch darf nicht als „CO2 neutrales Produkt“ beworben werden

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Apple die Werbung „Die Apple Watch ist unser erstes CO2 neutrales Produkt.“ zu unterlassen hat. Sie sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht (Az. 3-06 O 8/24).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/apple-watch-darf-nicht-als-co2-neutrales-produkt-beworben-werden-141343

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