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Arbeitsmarktzulassung künftig elektronisch

Ab Juli 2024 können Arbeitgeber die Arbeitsmarktzulassung an Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten per Mail versenden. Ein neuer digitaler Service der Bundesagentur für Arbeit entlastet so Behörden, Arbeitgeber und ausländische Arbeitskräfte.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/arbeitsmarktzulassung-kuenftig-elektronisch-126935?pk_campaign=feed-datev-de-nachrichten-steuern-recht&pk_kwd=arbeitsmarktzulassung-kuenftig-elektronisch

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