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Außergewöhnliche Belastungen: Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten (hier: § 33 Abs. 4 EStG i. V. m. § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV)

Das BMF regelt die Anwendung des § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV ab dem Veranlagungszeitraum 2024 neu (Az. IV C 3 – S 2284/20/10002 :005).
Quelle: DATEV
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