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BFH: Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Anwendung des sog. vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form von Zollabgaben samt darauf angefallener Zinsaufwendungen, über die im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem EU-Mitgliedstaat entschieden wurde, als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen sind (Az. II R 2/24).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bfh-beruecksichtigung-aussergewoehnlicher-aufwendungen-bei-der-bewertung-von-anteilen-im-vereinfachten-ertragswertverfahren-147882

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