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BFH: Einbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Gesellschafter einen im Zeitpunkt der formwechselnden Umwandlung einer KG hin zu einer GmbH für ihn bestehenden verrechenbaren Verlust nach § 15a EStG bei der Jahre später erfolgten Veräußerung seiner GmbH-Anteile vom dortigen Veräußerungserlös zum Abzug bringen kann (Az. X R 5/22).
Quelle: DATEV
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