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BFH: Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (II)

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig sind, auch soweit die Steuerlast den tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn übersteigt (Az. VIII R 15/22).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bfh-eingeschraenkte-anwendung-der-investmentrechtlichen-teilfreistellung-auf-veraeusserungsverluste-im-anwendungsbereich-von-%C2%A7-56-invstg-ii-144417

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