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BFH: Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft
Der BFH entschied im Zollrecht zur GSA Fleisch, dass eine von einem Wurstproduzenten erhobene Feststellungsklage zumindest dann unzulässig ist, wenn die zuständige Behörde noch keine konkreten Prüfungsmaßnahmen in Aussicht gestellt hat (Az. VII R 3/23).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bfh-fremdpersonalverbot-in-der-fleischwirtschaft-139461
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