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BFH: Reitunterricht als Freizeitgestaltung

Der BFH hat entschieden, dass die Erteilung von Reitunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (Az. XI R 9/22).
Quelle: DATEV
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