Sie sind hier: Startseite » Allgemein »
BFH: Reitunterricht als Freizeitgestaltung
Der BFH hat entschieden, dass die Erteilung von Reitunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (Az. XI R 9/22).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bfh-reitunterricht-als-freizeitgestaltung-139651
Sie sind hier: Startseite » Allgemein »