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Bundesgerichtshof entscheidet über Jahresentgelte für die Führung von sog. Riester-Bausparverträgen

Der BGH hat auf die Unwirksamkeit zweier Klauseln erkannt, die ein Jahresentgelt für die Führung von sog. Riester-Bausparverträgen festlegen (Az. XI ZR 83/25).
Quelle: DATEV
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