Sie sind hier: Startseite » Allgemein » DAC 9: Durchführungsverordnung zum automatischen Informationsaustausch

DAC 9: Durchführungsverordnung zum automatischen Informationsaustausch

Am 17.07.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1325 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die das elektronische Standardformat für den verpflichtenden Informationsaustausch gemäß Artikel 8ae Abs. 2 im Rahmen der DAC 9 festlegt.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dac-9-durchfuehrungsverordnung-zum-automatischen-informationsaustausch-140722

Sie sind hier: Startseite » Allgemein » DAC 9: Durchführungsverordnung zum automatischen Informationsaustausch

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, ob und wie wir Ihnen ganz konkret bei Ihren Steueranliegen weiterhelfen können. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (info@stangl-keppeler.de) Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und für die Kontaktaufnahme verwendet. Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten zu und damit auch der Datenschutzerklärung.