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Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz: Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024
Das BMF hatte sich zu einer Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG geäußert, wonach die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Das BMF hat das noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlichte Schreiben jedoch zurückgezogen (Schreiben III C 2 – S 7221/00019/005/013 vom 17.04.2025).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/ermaessigter-steuersatz-auf-die-lieferung-von-holzhackschnitzeln-als-brennholz-aenderung-der-nr-48-buchst-a-der-anlage-2-zum-ustg-durch-das-jstg-2024-2-139839
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