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EuGH zur Werbung für Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben
In der Werbung für Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben muss sowohl auf die Energieeffizienzklasse dieser Produkte als auch auf das Spektrum der Effizienzklassen hingewiesen werden. So entschied der EuGH aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens (Rs. C-761/22).
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