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Geldwäscheprävention: scharfe Kritik der BRAK an AMLA-Leitlinien zur unternehmensweiten Risikobewertung

Nach der EU-Geldwäscheverordnung müssen Verpflichtete eine unternehmensweite Bewertung von Geldwäscherisiken vornehmen. Die AMLA hat dafür Leitlinien entworfen – doch diese schießen übers Ziel hinaus und sind für kleinere Anwaltskanzleien nicht umsetzbar, kritisiert die BRAK.
Quelle: DATEV
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