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Gutschein fürs Panzerfahren – Geld zurück bei nicht durchführbarer Erlebnis-Buchung

Das AG München hat zur Kaufpreisrückzahlung eines Erlebnis-Gutscheins für 60 Minuten Schützenpanzer-Fahren Stellung genommen (Az. 191 C 23654/23).
Quelle: DATEV
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