Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig

Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig

Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sog. Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des VG Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot (Az. VG 5 K 77/21).
Quelle:
Zum Original-Artikel hier klicken: 

Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, ob und wie wir Ihnen ganz konkret bei Ihren Steueranliegen weiterhelfen können. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (info@stangl-keppeler.de) Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und für die Kontaktaufnahme verwendet. Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten zu und damit auch der Datenschutzerklärung.