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Kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule

Die Eilanträge auf vorläufige Aufnahme auf dem Wunschgymnasium blieben vor dem VG Hannover ohne Erfolg. Es bestehe kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule, solange eine andere Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise erreichbar ist (Az. 6 B 3826/26, 6 B 3751/26).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kein-anspruch-auf-einen-platz-an-einer-bestimmten-oeffentlichen-schule-148028

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