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Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. So das BAG (Az. 9 AZR 104/24).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kein-urlaubsverzicht-durch-prozessvergleich-139726
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