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Keine Abholungspflicht: Anwalt muss Handakte, wenn gewünscht, zurückschicken

Anwältinnen und Anwälte müssen laut AG Hamburg die papierene Handakte nach Ende des Mandatsverhältnisses postalisch zurückschicken, wenn der Mandant bzw. die Mandantin das wünscht. Es reiche nicht, die Akte lediglich zur Abholung bereitzulegen (Az. 21 C 120/25). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/keine-abholungspflicht-anwalt-muss-handakte-wenn-gewuenscht-zurueckschicken-147700

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