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Keine Ermäßigung der Hundesteuer der Stadt Münster für Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins

Die Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins hat keinen Anspruch auf Ermäßigung der seitens der Stadt Münster erhobenen Hundesteuer für ihren zum Jagdhund ausgebildeten Rauhaardackel. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 3 K 910/23).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/keine-ermaessigung-der-hundesteuer-der-stadt-muenster-fuer-inhaberin-eines-jagderlaubnisscheins-140514

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