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Körperschaftsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG): Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags, Personengesellschaft als Organträger

Für die Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie in Bezug auf Personengesellschaften als Organträger gilt das neue BMF-Schreiben (Az. IV C 2 – S 2770/00042/002/081).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/koerperschaftsteuerliche-organschaft-%C2%A7-14-kstg-mindestlaufzeit-des-gewinnabfuehrungsvertrags-personengesellschaft-als-organtraeger-147989

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