Sie sind hier: Startseite » Allgemein » LG München II verkennt Unterschied zwischen Berufung und Revision

LG München II verkennt Unterschied zwischen Berufung und Revision

Zwar ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellung der ersten Instanz gebunden, bei Zweifeln muss es aber neue Beweise erheben. So entschied der BGH (Az. VIII ZR 20/23). Darauf weist die BRAK hin.
Quelle:
Zum Original-Artikel hier klicken: 

Sie sind hier: Startseite » Allgemein » LG München II verkennt Unterschied zwischen Berufung und Revision

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, ob und wie wir Ihnen ganz konkret bei Ihren Steueranliegen weiterhelfen können. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (info@stangl-keppeler.de) Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und für die Kontaktaufnahme verwendet. Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten zu und damit auch der Datenschutzerklärung.