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Mit Gebärdensprachdolmetscherin zur Museumsführung – Gehörlose haben auch Anspruch auf Teilhabe

Gehörlose Menschen haben nicht nur bei besonderen Anlässen einen Anspruch auf Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher, sondern lt. SG Berlin auch bei allgemeinen Erledigungen des Alltags, z. B. kulturellen Veranstaltungen, erforderlichen Vorsprachen bei Banken oder Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten anlässlich der Erkrankung der Mutter (Az. S 195 SO 2156/23).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/mit-gebaerdensprachdolmetscherin-zur-museumsfuehrung-gehoerlose-haben-auch-anspruch-auf-teilhabe-143439

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