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Nagetierbefall im Urlaubshotel? – Reisepreisminderung wegen behaupteter Lärmbelästigung durch Nagetiere

Der Kläger forderte vom Reiseveranstalter u. a. die Rückzahlung eines Teils des Reisepreises aufgrund behaupteter Lärmbelästigung durch Nagetiere im Urlaubshotel. Das AG München gab der Klage teilweise statt (Az. 223 C 17811/24).
Quelle: DATEV
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