Sie sind hier: Startseite » Allgemein »
Nebenbeteiligte: Keine Revision ohne Nachweis der Vollmacht
Legt ein Anwalt für Nebenbeteiligte in einem Strafverfahren Revision ein, muss er fristgerecht auch die Vollmacht nachweisen, so der BGH (Az. 5 StR 86/25). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/nebenbeteiligte-keine-revision-ohne-nachweis-der-vollmacht-139467
Sie sind hier: Startseite » Allgemein »