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Notwegerecht eines Nachbarn: Auf der anderen Seite ist das Gras viel grüner

Wer keinen Zugang zur öffentlichen Straße hat, darf über Nachbars Grundstück gehen, auch wenn es den Nachbarn stört. Das „Notwegerecht“ hat Vorrang, so das LG Lübeck (Az. 3 O 309/22).
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