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Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro‑ und Hybridelektrofahrzeugen

Das BMF passt das Schreiben vom 5. November 2021 aufgrund der Einführung der Strompreispauschale zum 1. Januar 2026 gemäß BMF-Schreiben vom 11. November 2025 an (Az. IV C 6 – S 2177/00016/042/056, IV C 5 – S 2334/00087/015).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/nutzung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-fuer-private-fahrten-fahrten-zwischen-wohnung-und-betriebsstaette-erster-taetigkeitsstaette-oder-fahrten-nach-%C2%A7-9-absatz-1-satz-3-nr-4a-satz-3-estg-un-148000

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