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Pfälzisches OLG bestätigt Urteil zu Ernteausfallschaden wegen Abdriftens eines Spritzmittels auf Nachbaracker

Das OLG Zweibrücken hat ein Urteil des LG Frankenthal (Az. 8 O 66/21) über den Ersatz eines Ernteausfallschadens wegen Abdriftens von Spritzmittel auf einen bepflanzten Nachbaracker bestätigt (Az. 8 U 6/23).
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