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Pkw-Schaden in der Waschstraße geht zu Lasten des Kunden

Wird ein Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, so stellt sich die Frage, wer für den Schaden am Auto aufkommen muss. Und was gilt, wenn sich nicht mehr sicher aufklären lässt, ob die Anlage ordnungsgemäß gearbeitet hat? Mit einem solchen Fall hat sich das LG Frankenthal auseinandergesetzt (Az. 7 O 160/25).
Quelle: DATEV
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